Sie erhalten für geleistete Arbeitsstunden eine Rechnung mit detailierten Ausführungen der erbrachten Leistungen. Die Rechnung können Sie dann bequem per Überweisung bezahlen. Meine Leistungen sind Privat-Leistungen, d.h. diese können nicht direkt über die Pflegekasse abgerechnet werden. Das Pflegegeld, welches Ihnen von Ihrer Pflegekasse moantlich überwiesen wird, können Sie aber selbstverständlich dafür benutzen.
Bei Ihrer jährlichen Steuererklärung können Sie darüberhinaus meine Dienstleistungen (Rechnungen) für eine Reduzierung ihrer Steuerlast von bis zu 4000 Euro nutzen, da Sie meine Rechnungen als -Haushaltsnahe Dienstleistungen- von der Steuer absetzen können.